Sitzung: 19.03.2024 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Vierte Satzung zur Änderung der
Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung
vom XX. März 2024
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung vom 08.Juli 2020, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Mai 2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 7 Abs. 1 werden die Worte „einer Einrichtung“ durch die Worte „von gemeindlichen Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den XX. März 2024
Markt Peiting
Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |