Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Vierte Satzung zur Änderung der
Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung


vom XX. März 2024

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung vom 08.Juli 2020, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Mai 2023, wird wie folgt geändert:

 

1.         In § 7 Abs. 1 werden die Worte „einer Einrichtung“ durch die Worte „von gemeindlichen Kindertageseinrichtungen“ ersetzt.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. März 2024

 

Markt Peiting

 

 

Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss