Sitzung: 19.03.2024 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der
Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Peiting
vom XX. März 2024
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 386) geändert worden ist, erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Kindertageseinrichtungen-Satzung vom 08. Juli 2020, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. Juli 2021, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Buchst. a) werden die Worte „Am Rathaus“ durch das Wort „Sonnenschein“ ersetzt.
b) Buchst. b) erhält folgende neue Fassung:
„b) die Kinderkrippe „Therese-Peter-Haus für Kinder“ im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayKiBiG für Kinder überwiegend unter drei Jahren.“
2. In § 5 Abs. 4 wird Satz 2 gestrichen.
3. In § 6 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Gleiches gilt im Falle des Besuches einer Kinderkrippe spätestens zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.“
4. In § 16 wird nach der Ziffer „27“ die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Satz“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den XX. März 2024
Markt Peiting
Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |