Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der
Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Peiting


vom XX. März 2024

 

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 386) geändert worden ist, erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Kindertageseinrichtungen-Satzung vom 08. Juli 2020, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. Juli 2021, wird wie folgt geändert:

 

1.         § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

a)         In Buchst. a) werden die Worte „Am Rathaus“ durch das Wort „Sonnenschein“ ersetzt.

 

b)        Buchst. b) erhält folgende neue Fassung:

 

„b) die Kinderkrippe „Therese-Peter-Haus für Kinder“ im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayKiBiG für Kinder überwiegend unter drei Jahren.“

 

2.         In § 5 Abs. 4 wird Satz 2 gestrichen.

 

3.         In § 6 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt:

 

„Gleiches gilt im Falle des Besuches einer Kinderkrippe spätestens zum Ende des Betreuungsjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.“

 

4.         In § 16 wird nach der Ziffer „27“ die Angabe „Abs.“ durch das Wort „Satz“ ersetzt.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Peiting, den XX. März 2024

Markt Peiting

 

Ostenrieder

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss