Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, folgende Verordnung:

 

Verordnung des Marktes Peiting

zur Änderung der Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

im Markt Peiting

 

vom XX. Januar 2024

 

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2023 (GVBl. S. 606) geändert worden ist, verordnet der Markt Peiting:

 

 

§ 1

Die Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen im Markt Peiting vom 16. Januar 2014 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 erhält folgende Fassung:

 

㤠1

 

(1) Anlässlich der im Markt Peiting stattfindenden Märkte, Messen und ähnlichen Veranstaltungen am

 

-           dritten Sonntag im März (Jahrmarkt)

-           dritten Sonntag im Juli (Jahrmarkt)

-           zweiten Sonntag im November, bzw. sofern dieser mit dem Volkstrauertag zusammenfällt, am Sonntag nach Allerheiligen (Jahrmarkt),

-           ersten Adventssonntag (Weihnachtsmarkt), sofern dieser Tag nicht im Monat Dezember liegt,

 

dürfen alle Verkaufsstellen im Geltungsbereich dieser Verordnung in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

(2) Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung ist in dem anliegenden Plan, der Bestandteil dieser Verordnung ist, grün markiert. Alle Grundstücke, die innerhalb der grünen Kennzeichnung im Plan liegen, sind vom Geltungsbereich umfasst.“

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. Januar 2024

 

 

MARKT PEITING

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 

 


Abst.Ergebnis:

17

für

 

5

gegen den Beschluss